Zugelassen als Heimtierfutterbetrieb zur Herstellung von rohem Heimtierfutter

Unser Betrieb ist als Heimtierfutterbetrieb zur Herstellung von rohem Heimtierfutter zugelassen.
Wir erfüllen alle rechtlichen Richtlinien für das Verarbeiten von Heimtierfutter, wir wollen jedoch noch einen Schritt weiter gehen. Die Verarbeitung von Heimtierfutter wird nach der HACCP Verordnung umgesetzt.



Lebensmittelhygieneverordnung und Lebensmittelrecht

Der Umgang mit frischen, leicht verderblichen Waren ist der Alltag. Dabei muss die Qualität der Produkte immer stimmen, damit keine minderwertigen Waren in Umlauf kommen.

  1. Wareneingangskontrolle
  2. Kühltemperaturkontrolle
  3. Tiefkühltemperaturkontrolle
  4. Personalhygienekontrolle
  5. Schutzkleidung
  6. Personalhygiene
  7. Schulungskontrolle
  8. Reinigungskontrolle
  9. Schädlingsbekämpfungskontrolle
  10. Warenausgangskontrolle

Da die Verantwortung für sichere Lebensmittel hauptsächlich bei den Unternehmen selbst liegt, ist der Begriff der betrieblichen "Hygiene-Eigenkontrolle" besonders wichtig geworden. Dieser bedeutet nichts anderes, als dass ein Betrieb alle hygienerelevanten Manipulationen mit Lebensmitteln und jede damit direkt oder indirekt in Zusammenhang stehende Tätigkeit ständig überwacht wird.

Zulassungsnummer DE 05 554 1092 13
Die ständige Kontrolle w
ird durch das Veterinäramt Borken, Facheinheit 39 – Tiere und Lebensmittel überwacht.